eExposé
Elektronischer Exposeversand
Thema: Provisionssicherung
Ein Provisionsanspruch besteht, wenn ein Maklervertrag mit Vereinbarung einer Provision zustandegekommen ist.
Genau dafür wurde eExposé entwickelt.
Rechtlicher Hintergrund
Für einen Maklerlohnanspruch ist erforderlich, dass der Immobilieninteressent Maklerdienste entgegennimmt und dabei weiß oder wissen muss, dass der Makler hierfür von ihm bei Abschluss des beabsichtigten Hauptvertrages eine Vergütung verlangen wird.
Es genügt in der Regel nicht, daß der Interessent sich einfach ohne entsprechende Vorkenntnisse an einen Makler wendet und um Immobilienangebote bittet, da er bei einer solchen Situation auch plausibel machen könnte, der Anbieter trage die Provision. Daher ist es erforderlich, dass der Interessent entweder spezielle Maklerleistungen nachfragt, zum Beispiel einen Suchauftrag nach einer bestimmten Immobilie erteilt oder wenn er ihm gegen Entgelt angebotene Dienste in Anspruch nimmt. Es ist also erforderlich - aber auch ausreichend -, daß der Interessent von einem eindeutigen und ausdrücklich an ihn gerichteten Provisionsverlangen des Maklers Kenntnis hat. Nimmt er danach - auch weitere - Dienste des Maklers in Anspruch, kommt dieser Entgegennahme regelmäßig der rechtsgeschäftliche Erklärungswert zu, dass es sich um die Vertragsannahme eines kostenpflichtigen Maklerdienstleistungsangebots handelt.
In dieser Weise ist auch das E-Exposé-Verfahren ausgestaltet. Der Interessent klickt hierbei zunächst einen Button an, in welchem er seine Identität bestätigt. Danach kommt der Hinweis des übersendenden Maklers, dass es sich um ein provisionspflichtiges Angebot handelt, und sogar mit Angabe der geforderten Provision. Dies versieht der Interessent mit einem Häkchen. Ferner bestätigt er auch die Kenntnisnahmemöglichkeit der AGB und betätigt einen weiteren Button. Erst dann ergibt sich ein Zugang zum Exposé.
Vor diesem Hintergrund liegt eine Provisionspflichtigkeit des Angebots vor.
Rechtsanwalt und Notar Dr. Bernd von Nieding, Kurfürstendamm 66 - 10707 Berlin, Tel. 030 - 88 91 31 10, www.vnem.de
Ausgezeichnet
2009 gewann eExposé den 1. Platz beim Flowfact Award. Bernhard Schmidt und Corvin Tolle nahmen damals in Köln den Preis entgegen.




