53783 Eitorf Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.

Grundstück in 53783 Eitorf zum Kauf

Objekt-ID: 110664 ( 64812 )

Sichern Sie sich dieses schön gelegene Grundstück!

Anbieter

Frau Kathrin Gommert

KSK-Immobilien GmbH
Richmodstraße 2
50667 Köln

T:  02243 84677-28
Online Business Card

 

Eckdaten

PLZ Ort

53783 Eitorf (Eitorf-Irlenborn)

Grundstücksfläche

1.254 m²

Preis

Kaufpreis

129.000 €

Käuferprovision

3,57%


Energie

Alt-/Neubau

Altbau

Lage

Die Gemeinde Eitorf liegt im Südosten des Rhein-Sieg-Kreises zwischen dem Bergischen Land und der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz. Die Ballungsstadt Bonn ist ca. 25 km entfernt und bis ins Kölner Stadtzentrum sind es ca. 50 km. Mit aktuell rund 18.900 Einwohnern zählt Eitorf laut Bevölkerungsentwicklung zu den sogenannten Kleinstädten.

Die öffentlichen Verkehrsanbindungen über den S-Bahn-Anschluss der S12 zum Kölner Hauptbahnhof und den Regionalexpress RE9 von Aachen über Köln nach Siegen ermöglichen ein rasches Vorankommen im 20-Minuten-Takt. Über die direkte Autobahnanbindung an die A560 besteht Anschluss an die Autobahn A3 Richtung Frankfurt oder Köln und an die A59 Richtung Köln oder Bonn.

Ruhig gelegen verfügt Eitorf mit zahlreichen Geschäften, Kindergärten sowie sämtlichen Schulformen über eine ausgezeichnete Infrastruktur.
In der Nähe finden Sie immer eine der Filialen der Kreissparkasse Köln.

Zudem lockt ein buntes Sport-, Freizeit- und Kulturangebot. Denn neben dem Naturpark Bergisches Land laden eine Golfanlage, ein Spaßbad und eine belebte Kulturszene Groß und Klein zu abwechslungsreichen Unternehmungen ein.

Durch die besondere Naturlage zwischen den Medienstädten Köln und Bonn steht Eitorf für eine Gemeinde mit einem hohen Wohnwert.

Objekt

Das hier angebotene, teilerschlossene Baugrundstück befindet sich in Nachbarschaft des Golfplatzes von Irlenborn, der fußläufig zu erreichen ist.

Aktuell kann man das Grundstück von der Dorfstraße befahren. Dieses ca. 500m² große Teilstück liegt innerhalb der Satzung Irlenborn und wird bauplanungsrechtlich nach § 34 (2) BauGB beurteilt.
Der hintere Teil ca. 700m² des Grundstückes liegt innerhalb des rechtsverbindlichen B-Planes Nr. 30 – Irlenborn vom 31.10.1997.

Die Dorfstraße und auch die Planstraße zur Straße "Neuer Garten" sind noch nicht endgültig hergestellt. Hier werden für beide Anlagen noch Erschließungsbeiträge sowie Beiträge für Kanal und Wasser (für die Planstraße) anfallen. Gerne stellen wir Ihnen diese Unterlagen zur Verfügung.

Des Weiteren besteht noch ein gemeindliches Vorkaufsrecht für eine Teilfäche die als öffentliche Verkehrsfläche ausgewiesen ist.

Die genauen Bebauungswünsche müssten mit dem zuständigen Bauamt abgesprochen werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann vereinbaren Sie noch heute einen unverbindlichen Besichtigungstermin.

Sonstiges

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Was können wir für Sie tun?

Gerne stehen wir Ihnen über das Kontaktformular oder direkt persönlich unter o.g. Rufnummer zur Verfügung.

 

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